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Sollten FFP2-Masken Pflicht sein?

in Bayern ist seit dem 18. Januar 2021 das Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht. Was halten die zuständigen Behörden und Einrichtungen von dieser Idee?

Das Robert-Koch-Institut beantwortet die häufig gestellte Frage „Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes?“ folgendermaßen: 

„Beim korrekten Einsatz von FFP2-Masken besteht ein erhöhter Atemwiderstand, der die Atmung erschwert. Deswegen sollte vor dem Tragen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten werden, um Risiken für den Anwender individuell medizinisch zu bewerten. Gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, in der Regel 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause). Dies minimiert die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand. Weiterhin sollten FFP2-Masken bestimmungsgemäß nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.“

Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html

und weiter:

„Daher wurden außerhalb des Gesundheitswesens noch keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, gegebenenfalls auch langfristigen Auswirkungen ihrer Anwendung (z.B. bei Risikogruppen oder Kindern) durchgeführt. In Untersuchungen mit Gesundheitspersonal wurden Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben.“

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html

Da es bisher keine Erkenntnisse über die Anwendung dieser Masken außerhalb von Krankenhäusern gibt, verweist das RKI u.a. auf eine Stellungnahme der ​“Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene​„. Diese sieht diesen Beschluss kritisch und empfiehlt dringend eine Überprüfung

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