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„Notbremse“ führt zu dauerhafter Einschränkung der Grundrechte

Notbremse führt zu dauerhafter Einschränkung der Grundrechte

Unsere Bundesregierung will eine automatische „Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz verankern, die in Kraft tritt, sobald der bundesweite Inzidenzwert, der vom Robert-Koch-Institut berechnet wird, über einem Wert von 100 liegt. Vorgestern wurde dazu ein erster Entwurf veröffentlicht. Ich befürchte, dass diese „Notbremse“ zu einer dauerhafter Einschränkung der Grundrechte führt.

Auch die damit automatisch verbundenen Einschränkungen der Grundrechte sind bereits festgelegt:

  • private Zusammenkünfte nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt
  • nächtliche Ausgangssperren
  • Schließung aller Freizeiteinrichtungen
  • Schließung bzw. Testpflicht an Schulen und Hochschulen
  • Schließung des Einzelhandels
  • Verbot von Sport
  • Medizinische Masken in Bussen und Bahnen
  • Schließung von Hotels

Gleichzeitig werden seit einigen Wochen in Schulen und Betrieben flächendeckend sog. Selbsttests durchgeführt, in vielen Bundesländern inzwischen sogar verpflichtend. In einem anderen Beitrag hatte ich bereits dargelegt, dass alleine durch die Fehlerrate von flächendeckende Tests die Aussagekraft der Tests verschwindend gering werden kann. Durch die Selbsttests werden die Inzidenzen nun vollends unbrauchbar.

Michael Wieden hat in einem kurzen Video sehr anschaulich den Zusammenhang zwischen den neuen Selbsttests und dem Inzidenzwert darstellt.:

Ein Gedanke zu „„Notbremse“ führt zu dauerhafter Einschränkung der Grundrechte“

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