Der neue Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes, der auch die „Notbremse“ genannt wird, sieht umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor, sobald „in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100“ überschreitet.
Laut §28a des Gesetzes werden die Infektionszahlen durch das Robert Koch-Institut „im Rahmen der laufenden Fallzahlenberichterstattung auf dem RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de im Internet veröffentlicht“. Diese Webseite wird laut Impressum aber gar nicht vom Robert-Koch-Institut betrieben sondern von der Esri Deutschland GmbH.

Esri stellt übrigens auch die technische Unterstützung des Dashboards der Johns-Hopkins-Universität bereit, die erst durch die Einführung neuer Zählweisen im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie weltbekannt wurde.
Auf dem RKI-„Dashboard“ sind auch nach langer Suche keine „Infektionszahlen“ zu finden. Das RKI veröffentlicht dort nur „COVID-19-Fälle“. Während der Osterwochen war das RKI urlaubs- und feiertagsbedingt gar nicht in der Lage, diese Zahlen zuverlässig zu ermitteln.
Auf dem „Dashboard“ findet man nach einigen Klicks tatsächlich die aktuelle „7-Tage-Inzidenz“ des eigenen Landkreises. Mir ist allerdings nicht klar, wie ein braver Bürger, der sich an die neuen Regeln halten möchte, heraus finden kann, wie hoch die „7-Tage-Inzidenz“ in seinem Heimatkreis an den drei vorhergehenden Tagen war. Auf dem Dashboard findet man die Daten jedenfalls nicht. Auch im Gesetzestext konnte ich dazu keine Regelung finden.